ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Skischule Semmering

  1. Allgemeines und Geltungsbereich dieser AGB:

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Rechtsgeschäfte, Vertragsverhältnisse und Rechtsbeziehungen, die zwischen der Ski- & Snowboardschule im Land Steiermark (nachfolgend: Skischule Semmering) und ihrem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde) abgeschlossen oder begründet werden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten keine Wirkung auf die Rechtsbeziehungen mit der Ski- & Snowboardschule.

Gegenstand der Skischule Semmering ist der Betrieb von Schneesportschulen im Sinne des Steiermärkischen Schischulgesetzes. Diese AGB gelten in diesem Zusammenhang für alle Dienstleistungen, die von der der Skischule Semmering gegenüber dem Kunden und/oder gegenüber Personen, für die der Kunde mit der der Skischule Semmering in Rechtsbeziehungen getreten ist (dazugehörige Personen soweit auf sie Bestimmungen in diesen AGB ebenfalls zutreffend nachfolgend: Kunde oder Kursteilnehmer) erbracht oder vermittelt werden.

Dienstleistungen im Bereich des Ski- und Schneesports sind insbesondere

  • die Erteilung Unterricht (Einzel – oder Gruppenkurse) in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Führens und Begleitens von Schneesportarten, wozu der Skilauf und das Snowboardfahren, aber auch der Langlauf und das Schneeschuhwandern u.ä. zählen,
  • die von der der Skischule Semmering auf Wunsch des Kunden erbrachte Zurverfügungstellung oder Vermittlung von Ski- oder Snowboardausrüstungen (Schneesportausrüstungen) im Rahmen bzw. zur Ermöglichung des Unterrichts (Ski- oder Snowboardverleih bzw. Verleih der gesamten oder teilweisen Ski- oder Snowboardausrüstung, kurz: Verleih oder Verleihleistungen), wobei die Skischule Semmering berechtigt ist, für die Zurverfügungstellung oder Vermittlung von Schneesportausrüstungen Subunternehmer (Ski- oder Snowboardverleiher) einzusetzen,
  • die damit zusammenhängenden Tätigkeiten wie allfällige Kinderbetreuungsleistungen und damit verbundene Leistungen (z.B. Verpflegung für Kinder).
  1. Angebote der Ski- & Snowboardschule, Buchungen bzw. Angebot des Kunden, Vertragsabschluss, Preisangaben, Preise:

 2.1.      Alle Angebote der Skischule Semmering sind stets freibleibend.

2.2.      Buchungen für Gruppenkurse sowie für den Verleih können vom Kunden persönlich vor Ort, aber auch via Internet durchgeführt werden. Buchungen für Einzelstunden via mail oder Telefon. Buchungen oder Erklärungen des Kunden gegenüber einem Mitarbeiter der Ski- & Snowboardschule begründen für die Skischule Semmering keine Pflicht zum Vertragsabschluss, sondern stellen ein verbindliches Angebot des Kunden dar, das von der Skischule Semmering angenommen werden kann.

Die Skischule Semmering ist nicht verpflichtet, dem Kunden eine Nichtannahme des Angebots oder eine Ablehnung von Online-Buchungen mitzuteilen. Wird das Angebot des Kunden nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt bestätigt, gilt das Angebot des Kunden jedenfalls als nicht angenommen.

Für den Umfang der Vertragsleistung ist ausschließlich die schriftliche Buchungsbestätigung oder der ausgehändigte Zahlungsbelege bzw. die Kurskarte der Skischule Semmering maßgeblich. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Skischule Semmering.

2.3.      Ein Vertragsabschluss zwischen der Skischule Semmering und dem Kunden ist sowohl auf elektronischem Wege (durch den Kunden erfolgte Abgabe eines Angebotes über Online-Formular und seitens der Ski- & Snowboardschule nachfolgende Vertragsannahme durch schriftliche Buchungsbestätigung) als auch in den Geschäftsräumlichkeiten der Skischule Semmering (Vertragsabschluss durch Aushändigung eines Zahlungsbeleges an den Kunden) möglich.

Erst durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung (Rechnung gilt als Buchungsbestätigung)  oder der Aushändigung des Zahlungsbelegs kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der Skischule Semmering und dem Kunden zustande.

Die Buchungsbestätigung und/oder der Zahlungsbeleg dienen als Beleg für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung und sind vom Kunden bei Kursbeginn zum Erhalt der Kurskarten bereitzuhalten.

Die Skischule Semmering bietet Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und für die ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Ein Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss über Telefon, Internet oder E-Mail besteht daher nicht.

2.4.      Alle Angaben von Preisen in Preislisten der Skischule Semmering, Preislisten im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern oder Online-Preisabfragen verstehen sich ohne Gewähr und sind für die Skischule Semmering unverbindlich. Für etwaige Druckfehler wird nicht gehaftet. Die Skischule Semmering behält sich vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.

2.5.      Alle von der Skischule Semmering angeführten Preise sind in EURO (€) und verstehen sich inklusive einer allfälligen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

  1. Zahlungsbedingungen:

 3.1.      Kosten für Liftkarten (Skitickets) oder für Skiausrüstungen (Verleih) sind nicht von den Kurskosten umfasst. Liftkarten sind vom Kunden auf eigene Rechnung zu erwerben und mitzubringen (Ausnahme sind All in One Kurse). Es besteht die Möglichkeit die Ausrüstung online mit dem Kurs gemeinsam zu buchen, hierfür fällt ein zusätzliches Entgelt an.

3.2.      Der Entgeltanspruch der Skischule Semmering gegenüber dem Kunden entsteht mit Vertragsabschluss. Zu diesem Zeitpunkt wird die Zahlung des vertraglichen Entgelts fällig.

3.3.      In allen Fällen gilt, dass die Kurskosten und Kosten zusätzlicher Dienstleistungen (z.B. Verleih), daher das vertragliche Entgelt vom Kunden jedenfalls vor Kursbeginn bezahlt werden und der Betrag bei der Skischule Semmering einlangen muss, widrigenfalls der Kunde nicht berechtigt ist, Dienstleistungen der Skischule Semmering in Anspruch zu nehmen.

In allen Fällen erfolgt die Aushändigung der Kurskarte (Voucher) erst nach vollständigem Zahlungseingang bei der Skischule Semmering. Die Kurskarte wird im Verleih mit der  Ausrüstung oder im Skischulbüro ausgegeben. Ohne Kurskarte ist eine Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

3.4.      Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge (z.B. auch Privatstunden) ist das Entgelt für die zu erbringende Dienstleistung vor Kursbeginn im Büro der Skischule Semmering bar oder unter Verwendung verkehrsüblicher elektronischer Zahlungsmittel vollständig zu bezahlen.

Falls ausdrücklich und im Einzelfall mit der Skischule Semmering schriftlich vereinbart, kann der Gesamtbetrag der Kurskosten auch unmittelbar vor Beginn der Dienstleistung in bar direkt an den Skilehrer oder bei einer zur Entgegennahme der Kurskosten autorisierten Person der Skischule Semmering bezahlt werden. (gilt z.B. Privatstunden Nachtskilauf)

3.5.      Sämtliche Spesen – insbesondere Bankspesen – in Verbindung mit der Bezahlung der bei der Skischule Semmering gebuchten Dienstleistungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3.6.      Zahlungsverzug tritt ohne weitere Mitteilung der Skischule ein. Bei Zahlungsverzug ist die Skischule Semmering berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sämtliche zusätzlich anfallenden Kosten und Spesen, insbesondere Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten, gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Bei offenen Forderungen kann die Skischule vom Kunden getätigte Zahlungen ungeachtet einer allfälligen Widmung durch den Kunden beliebig auf dessen offene Forderungen anrechnen. Für den Fall der Nichtzahlung einer Forderung sind auch alle übrigen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

  1. Online-Angebote und Online-Buchungen:

 Auch alle Dienstleistungen der Skischule Semmering, die aufgrund von Online-Anfragen und -Bestellungen unter Verwendung des Internets oder anderer Onlinedienste erfolgen, unterliegen diesen AGB.

4.1.      Inhalt des Online-Angebots:

Die Skischule Semmering (nachfolgend hier kurz: „Autor“) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

4.2.      Verweise („Links“):

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf erkennbar fremde Internetseiten („Links“, „Hyperlinks“, „Deep-links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, trifft den Autor grundsätzlich keinerlei Haftung, es sei denn, er hat vor der jeweiligen Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten der betreffenden Internetseiten oder Urheberrechtsverstößen nachweislich Kenntnis erlangt und es nach tatsächlicher Kenntniserlangung grob schuldhaft unterlassen, die Nutzung durch Dritte im Falle von rechtswidrigen Inhalten zu verhindern oder zu untersagen, vorausgesetzt, dies wäre ihm technisch möglich und zumutbar gewesen.

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Internetseiten erkennbar und bekannt waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Internetseiten hat der Autor keinerlei Einflussmöglichkeiten. Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Internetseiten, die nach der erfolgten Verlinkung oder Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für alle Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten usw.

Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf welche verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über Links lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.

4.3.      Urheber- und Kennzeichenrecht:

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Marken- und Kennzeichenrechts, den sonstigen einschlägigen Rechtsnormen sowie den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.

Allein aufgrund der bloßen Nennung darf nicht darauf geschlossen werden, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.

Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der jeweiligen Internetseiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

 4.4.      Lichtbilder, Zustimmung und Widerrufsrecht des Kunden:

Der Kunde erteilt durch die Annahme dieser AGB der Skischule Semmering (Autor) die ausdrückliche Einwilligung und Zustimmung zur Anfertigung von Lichtbildern im Rahmen der Dienstleistungserbringung und Veröffentlichung dieser Lichtbilder auf der Website oder der Facebook-Seite (bzw. im Social-Media-Kanal) der Skischule Semmering, sofern die Kinder nicht frontal, sondern auf einem Foto nur im Hintergrund oder mit Skibrille und Helm zu sehen sind.

Seitens des Kunden können hieraus keine wie immer gearteten Rechte abgeleitet werden und wird durch Annahme dieser AGB hierauf ausdrücklich verzichtet.

Sollten Eltern der Kursteilnehmer mit unseren Skilehrern  vereinbart haben, Aufnahmen zu machen, werden diese nur privat mittels Whatsapp versendet und nicht von uns zu Werbezwecken verwendet. Aufnahmen Ihrer Kinder senden diese Ihnen gerne via Whatsapp zu.

Der Kunde kann die Einwilligung und Zustimmung zur Veröffentlichung ihn oder sein Kind nachweislich zeigender Lichtbilder auf der Website oder der Facebook-Seite (bzw. im Sozial-Media-Kanal) der Skischule Semmering gegenüber dem Autor schriftlich unter Angabe des konkreten Lichtbildes jederzeit widerrufen.

  1. Rücktrittsbedingungen:

5.1.      Für Einzelstunden  ist ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages  möglich, sollte es von der Skischule nicht bestätigt werden, können Kosten anfallen.  Bei Gruppenkursen 48h vor Kursbeginn! Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für die Fristwahrung ist das Einlangen des Rücktrittsschreibens bei der Skischule Semmering maßgeblich, wobei Übermittlungsfehler und Ähnliches zu Lasten des Kunden gehen.

Erfolgt der Rücktritt hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule Semmering berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen bzw. bei Buchung eines halben Tages oder stundenweise den jeweils hierfür geltenden anteiligen Tages- bzw. Stundensatz zu verrechnen.

5.2.      Für Gruppenkurse (der Kunde hat einen Gruppenkurs gebucht; nicht gemeint sind Buchungen für Personengruppen) ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit unter umgehender Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich.

Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich dabei aber die Tagessätze erhöhen.

5.3.      In allen anderen Fällen ist der Kunde ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Skischule grundsätzlich nicht zum Rücktritt berechtigt und hat das volle Entgelt zu entrichten. Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen zum vereinbarten Kurstermin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.

5.4.      Die Skischule Semmering ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme des Kunden an Kursen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss erfolgt und eine sichere Teilnahme nicht mehr gewährleistet ist. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde beharrlich den Anweisungen der Skischule, der Lehrkräfte oder der Betreuungspersonen widersetzt. Dem Kunden stehen im Falle einer solchen Vertragsauflösung keine Ansprüche zu. Er ist insbesondere auch zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet.

  1. Unmöglichkeit der Leistung

 6.1.      Wenn die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen (z.B. Witterungs-verhältnisse, Lawinengefahr, udgl.) nicht möglich ist, ist die Skischule Semmering nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.

Es obliegt allein dem billigen Ermessen der Skischule Semmering, die Unmöglichkeit der Leistungserbringung zu beurteilen, wobei eine teilweise Unmöglichkeit – z.B. an drei von fünf Tagen ist kein Skiunterricht möglich – die Durchführung des möglichen Leistungsteils unberührt lässt.

Im Falle der diesbezüglichen (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit wird die Skischule Semmering das anteilige Entgelt binnen 14 (vierzehn) Tagen  für einen Ersatztermin sorgen. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu.

6.2.      Höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse befreien die Skischule Semmering von ihren Leistungspflichten, wenn diese davon berührt sind.

Im Falle der (teilweisen oder gänzlichen) Leistungsunmöglichkeit stellt die Skischule Semmering über das anteilige Entgelt eine Gutschrift aus. Ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Kunden nicht zu. Ein allfälliges Rücktrittsrecht gemäß § 10 Abs 2 Pauschalreisegesetz bleibt unberührt.

6.3.      Im Falle von Epidemien, Pandemien und damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen wie Schließungen der Skischule Semmering gelten die unten angeführten besonderen Bestimmungen im Zusammenhang mit COVID-19 (SARS-CoV-2-Virus bzw. CORONA-Virus).

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen:

 7.1.      Teilnahme, Treffpunkt:

Die Teilnahme des Kunden am Unterricht der Skischule Semmering ist nur mit gültiger Kurskarte möglich. Der Kunde hat sich zur Erbringung der Dienstleistung am Sammelplatz der Skischule Semmering oder an einem sonst von der Skischule Semmering bekannt gegebenen Ort im Skischulgebiet rechtzeitig vor Kursbeginn einzufinden. Die Skischule Semmering behält sich das Recht vor, den Treffpunkt der Kurse kurzfristig zu ändern – in diesen Fällen wird der Kunde von der Skischule Semmering informiert.

7.2.      Pflichten des Kunden:

Der Kunde hat die Skischule Semmering über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der jeweils gebuchten Schneesportart bei Kursbeginn wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären.

Er hat die Skischule Semmering über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, welche die Ausübung des Schneesportes beeinträchtigen oder bei Ausübung dieses Sportes akut werden können, aufzuklären.

Weiters verpflichtet sich der Kunde bei fieberhaften Infekten, ansteckenden Krankheiten sowie bei Erkrankungen, die mit Durchfall und Erbrechen einhergehen, nicht am Unterricht teilzunehmen.

Sofern der Kunde einen Gruppenkurs gebucht hat, kann er bei Vorlage eines ärztlichen Attests das hierfür vorgesehene Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen.

Der Kunde hat selbstständig für eine dem Stand der Schneesporttechnik angemessene und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen und dafür aufzukommen. Der Kunde hat bei Unterrichtsbeginn bereits die angepasste Ausrüstung mitzubringen. Verwendet der Kunde die eigene Schneesportausrüstungen, so ist vor Beginn des Unterrichts vom Kunden selbst die entsprechende technische Überprüfung der Schneesportausrüstungen und der Bindung (insbesondere: Ski- oder Snowboardbindung) durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Die Skischule Semmering kann dem Kunden die Teilnahme am Kurs mit einer die Sicherheit gefährdenden oder mangelhaften technischen Ausrüstung solange untersagen, bis der Kunde die Behebung des Mangels veranlasst hat, ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Minderung des Entgelts für versäumte Unterrichtseinheiten zukommen.

Die Gruppeneinteilung sowie Einstufung des Kunden erfolgt durch die Skischule Semmering nach dem Können des Kunden – sollte eine Rückstufung des Kunden erforderlich sein, so hat der Kunde diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die Ski- & Snowboardschule zur umgehenden Vertragsauflösung berechtigt, ohne dass der sich vertragswidrig verhaltende Kunde zur Rückforderung des geleisteten Entgelts berechtigt ist.

Der Kunde hat Anweisungen der Skischule Semmering strikt und genau zu befolgen und einzuhalten. Die Missachtung von Anweisungen und Ermahnungen berechtigen die Skischule Semmering zur umgehenden Vertragsauflösung. Dies gilt auch, wenn der Kunde ein ungebührliches Verhalten, insbesondere gegenüber anderen Kunden bzw. Kursteilnehmern, an den Tag legt. In all diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Gruppenmitglieder auf weniger als 5 (fünf) Personen, so behält sich die Skischule Semmering das Recht vor, Gruppen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstunden entsprechend zu reduzieren.

  1. Reklamationen:

Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Kunden dem jeweiligen Büro der Skischule Semmering unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen.

Nimmt der Kunde sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden.

Sonstige Ansprüche gegen die Skischule Semmering sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.

  1. Haftungsrelevante Hinweise und Empfehlungen, Haftungsbeschränkungen:

9.1.      Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Ausübung von Schneesport mit zahlreichen Risiken verbunden ist und insbesondere bei Touren oder Abfahrten im freien Gelände ein erhöhtes Risiko für Verletzungen oder sogar Tod, insbesondere auch durch Lawinen, besteht, das nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Rettung von Pisten oder im freien Gelände oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Dem Kunden wird deshalb der Abschluss einer entsprechenden Versicherung empfohlen, weil die Skischule Semmering nicht für Bergungs- und Flugrettungskosten haftet, es sei denn, diese Bergungs- und/oder Flugrettungskosten wurden durch die Skischule Semmering oder eine ihr zurechenbaren Person durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.

Dem Kunden der Skischule Semmering und allen Kursteilnehmern wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen.

9.2.      Die Skischule Semmering haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden und Folgeschäden, die aus einem schadensverursachenden Verhalten betreffend die Hauptpflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag resultieren und die von ihr oder ihr zurechenbaren Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, wobei der Haftungsausschluss für vertragliche und deliktische Schadenersatzansprüche jeder Art, nicht aber für Personenschäden, gilt. Entsprechende Haftpflichtversicherungen seitens der Skischule Semmering bestehen.

Die Skischule Semmering haftet in keinem Fall, wenn sich der Kunde unter Missachtung der Anweisungen der Skischule Semmering, unter Missachtung der FIS-Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden AGB am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht.

Sollten dem Kunden Schäden entstehen, die auf eine dem Kunden vermittelte Schneesportausrüstung zurückzuführen sind, so wird der Kunde die Skischule Semmering entsprechend schad- und klaglos halten.

Die Skischule Semmering übernimmt keine Haftung für Schäden, die der Kunde während der Durchführung der vereinbarten Leistung ohne Verschulden der Skischule Semmering sich selbst oder anderen Personen zufügt. Gleiches gilt für dementsprechende Schäden, die ihm von Dritten zugefügt werden.

Für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung entstehen, haftet die Skischule Semmering in keinem Fall. Jeder Kunde ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner eigenen Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Schäden selbst aufzukommen.

Unabhängig vom Verschulden haftet die Skischule Semmering nicht für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und Folgeschäden, soweit diese das 3-fache Leistungsentgelt übersteigen.

Soweit der Kunde der Skischule Semmering Unternehmer ist (z.B. Reisebüro- oder Reiseveranstalter), beträgt die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber der Skischule Semmering sechs Monate ab Kenntnis vom Schaden.

Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule Semmering keinen Ersatz.

Im Zusammenhang mit den angebotenen Kursen wird seitens der Skischule Semmering keine Garantie für den Ausbildungserfolg des Kunden oder Kursteilnehmers übernommen.

  1. Körperliche Sicherheit, Beachtung der FIS-Pistenregeln:

 10.1.    Die Kunde oder Kursteilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei der Ausübung des alpinen Schilaufs und des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines der ÖNORM EN 1077:2007 entsprechenden Schi- oder Snowboardhelms verpflichtet sind.

Der Kunde wird zudem darauf hingewiesen, dass das Nicht-Tragen eines Sturzhelmes im Falle von Verletzungen ein Mitverschulden des Kunden begründen kann, weshalb dem Kunden oder Kursteilnehmer empfohlen wird, einen Sturzhelm sowie weitere für die jeweils gebuchte Leistung empfohlene Sicherheitsausrüstung (z.B. Lawinensuchgerät bei Fahrten im freien Gelände) zu tragen bzw. im Falle von Lawinenausrüstung, mitzuführen. Sturzhelme und Sicherheitsausrüstung verringern in der Regel das Verletzungsrisiko.

10.2.    Darüber hinaus hat sich der Kunde oder Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der gängigen FIS-Pistenregeln zu verschaffen und diese einzuhalten.

11.Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache, sonstige Bestimmungen:

 11.1.    Erfüllungsort für alle sowohl von der Skischule Semmering als auch vom Kunden zu erfüllenden Pflichten ist der Ort der zentralen Niederlassung der Skischule Semmering.

11.2.    Ist der Kunde Unternehmer oder Konsument mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs der EuGVVO oder des Lugano-Übereinkommens (das sind alle Länder mit Ausnahme der EU-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Norwegen und Island), so wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB und/oder Verträgen zwischen der Skischule Semmering und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen der Skischule Semmering das sachlich und örtlich zuständige Gericht am Sitz der Skischule als ausschließlich zuständiges Gericht vereinbart.

Ist der Kunde Konsument mit Wohnsitz innerhalb der EU oder innerhalb des Geltungsbereiches des Lugano Übereinkommens, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gerichtszuständigkeit.

11.3.    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des österreichischen internationalen Privatrechts.

11.4.    Die Vertragssprache ist Deutsch.

11.5.    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so gelten zwischen der Skischule Semmering und dem Kunden ausdrücklich solche rechtswirksamen Bestimmungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

11.6.    Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

11.7.    Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen AGB gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Skischule Semmering über.

12.Datenschutz:

 Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung der Ski- & Snowboardschule, die auf der Homepage der Ski- & Snowboardschule abrufbar sind, zu entnehmen.

(Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die im Land Steiermark tätigen Ski- & Snowboardschulen)

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